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Die Baustellenverordnung (BaustellVO) als Rechtsvorschrift des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sieht seit 1998 eine Überwachung der Baustellendurch die Tätigkeit eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGe-Koordinator) gemäß den Regeln des Arbeitsschutzes auf Baustellen (RAB 30) vor. Daraus erwachsen eine Reihe neuer Pflichten für den Bauherrn.

Wenn mehrere Firmen auf einer Baustelle tätig sind, ist ein SiGe-Koordinator zu bestellen, der in der Planungs- u. Ausführungsphase alle sicherheitsrelevanten Belange koordiniert, den notwendigen SiGe-Plan erstellt und letztendlich auch dazu beiträgt, den Bauablauf zu optimieren. Mit aktueller Qualifikation ist mein Büroteam gerne für Sie da, wenn es um Kompetenz in Sachen Baustellensicherheit geht. Wir betreuen jeden Projekt- u. Baustellenablauf als zertifizierter SiGe-Koordinator.

Ich freue mich auf ein erstes unverbindliches Gespräch mit Ihnen.